RICHTER
ARCHITEKTUR
Wir sind stets bestrebt etwaige Meinungsverschiedenheiten mit unseren Bauherren einvernehmlich beizulegen. Hierzu nehmen wir in geeigneten Fällen und vorbehaltlich der ggf. notwendigen Zustimmung unseres Haftpflichtversicherers auch an einem Schlichtungsverfahren vor dem sachkundig und paritätisch besetzten Schlichtungsausschuss der Bayrischen Architektenkammer nicht jedoch vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil.
Planung und Bauleitung für Neubau, Umbau, Sanierung und Denkmal-pflege. Generalplanerleistungen. Sicherheitskoordination nach der Baustellenverordnung. Brandschutznachweise für den vorbeugenden Brandschutz. Bestandsaufnahmen. Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen und Feuerwehreinsatzplänen.
Unsere Leistungen erbringen wir aufgrund der berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Architektengesetz, Berufsordnung) die auf den Seiten der Bayer. Architektenkammer aufgeführt und beschrieben sind.
Näheres erfahren Sie unter www.byak.de